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VGH Baden-Württemberg, 30.01.1987 - A 13 S 517/86 |
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VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30. Januar 1987 - A 13 S 517/86 (https://dejure.org/1987,4403)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 24.02.1986 - A 14 K 8052/85
- VGH Baden-Württemberg, 30.01.1987 - A 13 S 517/86
Papierfundstellen
- NVwZ 1987, 625
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.1986 - 19 B 20215/86
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.01.1987 - A 13 S 517/86
Die Rechtsfolge des § 11 Abs. 3 AsylVfG tritt nur ein, wenn die aufschiebende Wirkung angeordnet wird, weil das Bundesamt den Asylantrag zu Unrecht als offensichtlich unbegründet abgelehnt hat, nicht aber, wenn der Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO wegen eines Fehlers der ausländerbehördlichen Verfügung Erfolg hat (ebenso OVG NW, Beschluß vom 30.04.1986 - 19 B 20215/86 -).
- VGH Hessen, 08.12.1988 - 12 TH 3584/88
Ausreisefrist bei offensichtlich unbegründetem Asylantrag und Anordnung der …
Entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (30.01.1987 -- A 13 S 517/86 --, NVwZ 1987, 625) und des Oberverwaltungsgerichts Berlin (19.02.1988 -- 3 S 1.88 --) enthält § 11 Abs. 3 AsylVfG keine verdeckte Lücke, die im Wege einer teleologischen Reduktion mit der Einschränkung aufzufüllen ist, daß die dort vorgesehene Rechtsfolge nur bei Zweifeln an der offensichtlichen Unbegründetheit des Asylbegehrens eintritt (so im Ergebnis zutreffend auch GK-AsylVfG, RdNr. 174 zu § 11, ebenso zu § 10 Abs. 4 AsylVfG in RdNr. 296 zu § 10); wie die oben aufgeführten Fallbeispiele belegen, ist es nicht "sinnwidrig" (…so aber VGH Baden-Württemberg, a.a.O.), die Vorschrift des § 11 Abs. 3 AsylVfG auch in anderen Fällen der Rechtswidrigkeit der ausländerbehördlichen Abschiebungsandrohung anzuwenden, insbesondere bei der Außerachtlassung von Bleiberechten und Abschiebungshindernissen. - OVG Niedersachsen, 16.07.1999 - 1 M 2754/99
Altenteilerhaus; Rücknahme der Baugenehmigung;; Abänderungsantrag; …
Unter einer Veränderung in diesem Sinne ist jede Änderung der Sach- oder Rechtslage sowie jede Änderung der für die Beurteilung der Entscheidungsvoraussetzungen gemäß § 80 Abs. 5 VwGO maßgeblichen Gesichtspunkte anzusehen (vgl. Hess. VGH, Beschl. v. 25.1.1993 - 4 TH 1676/92 -, NVwZ-RR 1993, 465, 466; vgl. auch Ba.-Wü. VGH, Beschl. v. 30.1.1987 - A 13 S 517/86 -, NVwZ 1987, 625). - OVG Saarland, 12.07.1989 - 3 W 346/88
Zulässigkeit einer Aufhebung einer Ausreiseaufforderung und …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VGH Hessen, 19.06.1989 - 12 TH 3957/87
Zuständigkeit für aufenthaltsbeendende Maßnahmen; Ende der Ausreisefrist
Entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (30.01.1987 - A 13 S 517/86 -, NVwZ 1987, 625) und des Oberverwaltungsgerichts Berlin (19.02.1988 - 3 S 1.88 - ) enthält § 11 Abs. 3 AsylVfG keine verdeckte Lücke, die im Wege einer teleologischen Reduktion mit der Einschränkung aufzufüllen ist, daß die dort vorgesehene Rechtsfolge nur bei Zweifeln an der offensichtlichen Unbegründetheit des Asylbegehrens eintritt (Hess. VGH, 08.12.1988 - 12 TH m.w.N.).